Mit Gründung der DDR am 07.10.1949 bis zum Inkrafttreten des Staatsbürgerschaftsgesetzes der DDR am 20.Februar 1967, galt in den damaligen, der DDR zugehörigen Bundesstaaten Mecklenburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.Juli 1913.
Bis zu diesem Zeitpunkt des 20.Februar 1967 wurden alle nach RuStAG Nachgewiesenen Deutschen, die auf dem Gebiet der DDR ihren Wohnsitz genommen hatten, eingebürgert und als Volkssouveräne, mit Vollendung des 18. Lebensjahres zur Abstimmung einer Verfassung aufgerufen.
Zitat aus dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 31.07.1973
-„Andere Teile Deutschlands“ haben allerdings mittlerweile in der Deutschen Demokratischen Republik ihre Staatlichkeit gefunden. In dieser Weise organisiert, können sie ihren Willen zur Vereinigung mit der Bundesrepublik nur in der Form äußern die ihre Verfassung zulässt“….-
Somit ergibt sich das alle bis 1990 in der DDR geborenen Deutschen, Volkssouveräne sind.
KAPITEL XI
Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung
Artikel 73
Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die Verwaltung von Hoheitsgebieten
haben oder übernehmen, deren Völker noch nicht die volle Selbstregierung erreicht
haben, bekennen sich zu dem Grundsatz, daß die Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete
Vorrang haben.
Die Interessen von ca.16 Millionen Rustag Deutschen auf dem Weg zur Selbstregierung wurde in einer Deutschen Verfassung von 1968 und letzte Änderung 1989-ohne Parteien-vorrangig erklärt. Das Mitglied A 133 hatte dies im Treuhandsystem als vertragliche Grundlage ordnungsgemäß eingebunden.
Die Genscher Note berief sich zudem noch beim 2+4 Vertrag auf den 12.06.1973!!Damit ist keine BRD GmbH und keine EU-GbR als Treuhandverwaltung berechtigt, die Interessen der Deutschen zu verwalten. Der Vertragsfälschung von 1990 wird ausdrücklich widersprochen und Restutationsansprüche geltend gemacht.
Jedem Deutschen stehen also daher diese Rechte zu.
Tatsache ist: Alle DDR Staatsbürger waren im Status des Rustag Deutschen!! Deshalb auch als Rechteträger mit Eigentumsrechten und Volkseigentum ausgestattet!
Im Zeitalter des SELBST googelt man mal nach UN-Charta ab 73 ff wird dann deutlich was hier seit 1945 geschieht, damit Dornröschen auch wach wird…
Tatsache ist: Alle DDR Staatsbürger waren im Status des Rustag Deutschen!! Deshalb auch als Rechteträger mit Eigentumsrechten und Volkseigentum ausgestattet!