KAPITEL XI
Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung
Artikel 73
Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die Verwaltung von Hoheitsgebieten haben oder übernehmen, deren Völker noch nicht die volle Selbstregierung erreicht haben, bekennen sich zu dem Grundsatz, daß die Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete Vorrang haben.
Die Interessen von ca.16 Millionen Rustag Deutschen auf dem Weg zur Selbstregierung wurde in einer Deutschen Verfassung von 1968 und letzte Änderung 1989-ohne Parteien-vorrangig erklärt. Das Mitglied A 133 hatte dies im Treuhandsystem als vertragliche Grundlage ordnungsgemäß eingebunden.
Die Genscher Note berief sich zudem noch beim 2+4 Vertrag auf den 12.06.1973!!Damit ist keine BRD GmbH und keine EU-GbR als Treuhandverwaltung berechtigt, die Interessen der Deutschen zu verwalten. Der Vertragsfälschung von 1990 wird ausdrücklich widersprochen und Restutationsansprüche geltend gemacht.
Jedem Deutschen stehen also daher diese Rechte zu.
Tatsache ist: Alle DDR Staatsbürger waren im Status des Rustagdeutschen !!Deshalb auch als Rechteträger mit Eigentumsrechten und Volkseigentum ausgestattet!
Im Zeitalter des SELBST googlet man mal nach UN-Charta
ab 73 ff wird dann deutlich was hier seit 1945 geschieht, damit Dornröschen auch wach wird…
Tatsache ist: Alle DDR Staatsbürger waren im Status des Rustagdeutschen !!Deshalb auch als Rechteträger mit Eigentumsrechten und Volkseigentum ausgestattet!